Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
|
21.03.2013, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 21:48 von Stadtkatze.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
AW: RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb: Kurios ist, dass die Werte für die Einnahmen stimmen, weil sie dem FA ja schon durch die elektronischen Übermittlungen bekannt waren. Somit hätte man sehen können, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt.Wieso erkennt man an den e-Daten, ob der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören u.U. noch mehr Sachverhalte als die e-Daten hergeben. Wenn das FA geschätzt hat, dann ist es auch von einer Pflichtveranlagung ausgegangen. Ansonste wäre kein Bescheid ergangen, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruht. (21.03.2013 20:47)Brande schrieb: Der festgesetzte Verspätungszuschlag beträgt 150 €.Ob das ermessensgerecht ist hängt u.a. von der Höhe der festgesetzten Steuer ab. Dem Grunde nach ist er ja schon mal gerechtfertigt. (21.03.2013 20:47)Brande schrieb: Die erstmalig festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen sind mehr als 200 €. Ganz schön viel für jemanden, der glaubt, 4 Jahre Zeit zu haben und der außerdem mit einer Erstattung zu rechnen hat. Die Einkommensteuervorauszahlungen bemessen sich nach der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (Paragraph 37 EStG). Die Festsetzung ist also ok. (21.03.2013 20:47)Brande schrieb: Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Nö! Das ist Verfahrensrecht! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste