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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
21.03.2013, 20:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 20:49 von Brande.)
Beitrag: #7
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Ich bekam heute für eine Antragsveranlagung 2011 (nur Arbeitnehmerin mit Steuerklasse I) einen Schätzungsbescheid vom FA Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg. Die Steuererklärung war sowieso gerade in Bearbeitung. Dann habe ich gleich einen Einspruch mit AdV dazu gelegt.

Kurios ist, dass die Werte für die Einnahmen stimmen, weil sie dem FA ja schon durch die elektronischen Übermittlungen bekannt waren. Somit hätte man sehen können, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt.

Der festgesetzte Verspätungszuschlag beträgt 150 €. Die erstmalig festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen sind mehr als 200 €. Ganz schön viel für jemanden, der glaubt, 4 Jahre Zeit zu haben und der außerdem mit einer Erstattung zu rechnen hat.

Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - Brande - 21.03.2013 20:47

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