Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
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21.03.2013, 12:04
Beitrag: #13
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
(21.03.2013 11:03)Opa schrieb: Sag das mal den "Riester"Versicherern speziell VBL, die lachen dich aus. O-Ton: "Wir verschicken grundsätzlich keine Mitteilungen über die Beiträge mehr, da dies alles elektronisch dem FA gemeldet wird." Wenn es keine § 10a-Bescheinigung mehr gibt, lass ich mir die § 92-Bescheinigung von den Mandanten geben. Die § 92-Bescheinigungen seit Vertragsbeginn bergen eine Menge Überraschungen. Da kann man lesen, dass jetzt vor wenigen Jahren unberechtigterweise die schon mal gewährten Zulagen für ganz alte Kalenderjahre wieder zurück gebucht wurden. Begründung: Sie gehörten nicht zum begünstigten Personenkreis. (siehe im Kleingedruckten) Das ist ganz oft falsch. Die Mandanten haben nur die Datenblätter nicht korrekt ausgefüllt oder damals keine Steuererklärung eingereicht. Deshalb geht die Zulagenstelle von unkorrekten Einnahmen aus. Ich verfasse für die Mandanten dann Widersprüche gegen die Rückrechnungen und lege die damaligen Einkommensnachweise in Kopie bei. Dann hoffe ich, dass die Zulagen laut kommender oder übernächster § 92-Bescheinigung wieder gutgeschrieben werden. Über die Fristen für Einwendungen gegen die Zulagen-Festsetzung bin ich mir nicht ganz klar. Eigentlich steht auf der Bescheinigung, Einwendungen können innerhalb eines Jahres erhoben werden. Aber wenn wir 4 bis 7 Jahre für die Steuererklärungen Zeit haben, liegen mir die meisten Nachweise nicht innerhalb eines Jahres vor. Bisher habe ich es mit den Widersprüchen trotzdem noch versucht. Die Bürger sind mit dieser Materie komplett überfordert. Ich hatte hier noch niemanden sitzen, der behauptete, dass er riestermäßig alles im Griff hat und auch alles versteht. Nach 10 Jahren wissen die meisten noch immer nicht, dass die Zulagen gekürzt werden, wenn der Mindesteigenbeitrag nicht eingehalten wird. Die Datenblätter werden entweder im Ordner oder im Schredder abgelegt. Kaum jemandem ist die Wichtigkeit dieser Fragebögen bewusst, die die Anbieter einem zuschicken. Ich lass mir deshalb JEGLICHEN Jahresabschluss-Schriftwechsel des Anbieters für die Handakte geben. Viele sehen es leider nicht ein und müssen dann eben mit weniger Zulagen leben. Gelegentlich bekomme ich dann auch geänderte Steuerbescheide, wegen der Kürzung des Sonderausgaben-Abzuges. Erst wenn ich die Steuer-Nachzahlung mitgeteilt habe - womöglich noch verzinst - glauben mir diese Leute. |
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