Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
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21.03.2013, 11:03
Beitrag: #10
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Zitat:Nach meinem Kenntnisstand, (die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich m.w.n. aus § 34 BDSG ) müssen eigentlich alle Institutionen die an das Finanzamt übermittelten Daten auch dem steuerpflichtigen bekannt geben, damit dieser die überprüfen kann.Sag das mal den "Riester"Versicherern speziell VBL, die lachen dich aus. O-Ton: "Wir verschicken grundsätzlich keine Mitteilungen über die Beiträge mehr, da dies alles elektronisch dem FA gemeldet wird." Da schwillt mir der Kamm. ![]() |
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