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Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
21.03.2013, 11:03
Beitrag: #10
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Zitat:Nach meinem Kenntnisstand, (die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich m.w.n. aus § 34 BDSG ) müssen eigentlich alle Institutionen die an das Finanzamt übermittelten Daten auch dem steuerpflichtigen bekannt geben, damit dieser die überprüfen kann.
Sag das mal den "Riester"Versicherern speziell VBL, die lachen dich aus. O-Ton: "Wir verschicken grundsätzlich keine Mitteilungen über die Beiträge mehr, da dies alles elektronisch dem FA gemeldet wird."
Da schwillt mir der Kamm. Sad
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld - Opa - 21.03.2013 11:03

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