Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
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20.03.2013, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2013 21:52 von Jive.)
Beitrag: #8
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Also zunächst einmal muss die KK ( genau wie jede andere institition auch) die korrekten Daten übermitteln und ist ggf. zur Berichtigung der Übermittlung verpflichtet.
Seit meiner letzten Klimatagung in BS weiss ich, dass die Finanzverwaltung wohl auch einige Probleme mit fehlerhaften Übermittlungen hat, um differenzen aus dem System rauszukriegen... Nach meinem Kenntnisstand, (die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich m.w.n. aus § 34 BDSG ) müssen eigentlich alle Institutionen die an das Finanzamt übermittelten Daten auch dem steuerpflichtigen bekannt geben, damit dieser die überprüfen kann. Wenn die übermittelten Daten falsch sind muss die kk auch zwingend die Übermittlung korrigieren und eine entsprechend geänderte Mitteilung an den Stpfl rausschicken. Wenn das telefonisch/freundlich nicht klappt dann schreib ich einen schon nicht mehr so freundlichen Brief folgender Art: "Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und mehrfacher vergeblicher telefonischer Auskunftsersuche bitte ich nunmehr um Korrektur der übermittelten Daten und um Übersendung des entsprechenden Protkolls zur überprüfung der übermittelten Daten an meine Praxisanschrift ( Vollmacht anbei) innerhalb von 14 Tagen oder Antwort unter Angabe der Hinderungsgründe innerhalb der gleichen Frist. Nach ablauf der Frist wird gegebenfalls unverzüglich Klage wegen eines Verstoßes gegen § 34 BDSG und auf Mitteilung der entsprechenden Daten eingelegt werden." Bis jetzt hat das eigentlich immer geklappt.. daher weiss ich auch noch nicht, ob diese klage erfolg hätte ^^ Es gilt also: einfach mal auf die kacke hauen .... lg, jive PS: in diesen Fällen ist es schon praktisch wenn man als sozius nen RA dabei hat ^^ "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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