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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
20.03.2013, 15:41
Beitrag: #10
RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
(20.03.2013 15:29)showbee schrieb:  Wenn die Erben aber das Erbe mit VM Beschwer nicht ausschlagen, dann haften sie mit Mann & Maus und nicht nur mit der Erbmasse.
Dafür haben sie (glaub ich jedenfalls) ab Testamentseröffnung 3 Monate Zeit. Und wenn sie das innerhalb dieser Frist nicht getan haben, sind sie selber schuld.
Aber wenn klar ist, dass nur die ETW werthaltig im Nachlaß war, dann müssten sie ganz schön ähhm unbedarft gewesen sein.
Aber wie schon gesagt, das erklärt immer noch nicht, warum das FA die Wohnung nicht freigibt. Kann eigentlich nur wegen Steuerschulden des Erblassers sein. Darüber hätte man aber doch sicherlich irgendwas im Nachlaß finden müssen.

Na ja, jetzt geht dann erst richtig der Streit über den Wert der ETW los.
Erben: mindestens T€ 100
Vermächtnisnehmer: nie im Leben! Höchstens T€ 80!
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RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - tosch - 20.03.2013 15:41

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