Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
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20.03.2013, 15:15
Beitrag: #8
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RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
(20.03.2013 11:20)tolledeu schrieb: Wenn jetzt nur eine ETW besteht muss die entweder übertragen oder veräußert werden. M.E. besteht aber der Anspruch des FA zu Recht.Und wenn die Erben ausschlagen, weil die ETW tatsächlich nur den angegebenen Wert von T€ 85 hat? Wieso sollte Stpfl. dann T€ 100 versteuern müssen? Wieso kann FA den Wohnungsverkauf blockieren? Dann müsste Erblasser wohl Schulden beim FA gehabt haben. Damit wäre das tatsächlich zugewandte Vermächtnis aber noch niedriger. Ganz extrem weitergedacht: dann könnte man ja eine mittellose Person motivieren, die Mitarbeiter des FA testamentarisch mit einem Vermächtnis von T€ 100 pro Nase zu versehen und dann zuschauen, wie die im Erbfall für NIX Steuern bezahlen? Absurd! Man kann doch nur auf etwas werthaltiges Erbschaftsteuer bezahlen, aber doch nicht auf einen höheren Wert als den, der per Todestag vorhanden ist. Und wenn dann auch noch das FA, das die Steuern eintreiben will, ohne Angabe von Gründen die Veräußerung des einzigen Wertobjekts blockiert, dann ist da etwas oberfaul. |
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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - frankts - 19.03.2013, 15:21
RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - showbee - 19.03.2013, 16:12
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