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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
20.03.2013, 14:50
Beitrag: #7
Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
Ja, aber Erbschaftsausschlagung etc ist an Fristen geknüpft; wenn die abgelaufen ist, ist es richtig. Man muss nur schauen, das man den Bescheid offen hält, es kommt auf die Bewertung zum Stichtag an. Da muss man Unterlagen finden, dass die Erben den VM nicht zahlen können.
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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - showbee - 20.03.2013 14:50

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