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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
20.03.2013, 14:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2013 14:43 von Fisherman72.)
Beitrag: #6
RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
Gegen die Festsetzung der ErbSt für ein VM in Höhe von 100 ist Einspruch einzulegen bzw. Klage zu erheben.

Bei einem Erbe von 85 und einer Beschwerung mit einem VM von 100 wird sich der Erbe auf die Dürftigkeitseinrede bzw. die Berichtigung des VM bei Erbausschlagung und Pflichtteilsberechtigung berufen.

Jedenfalls versteuert der VM-Nehmer nicht mehr, als er am Ende wirklich rauskriegt und eine faktische Enterbung durch Belastung mit hohen VM klappt bei Pflichtteilsberechtigten auch nicht.

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RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - Fisherman72 - 20.03.2013 14:41

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