Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
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20.03.2013, 12:48
Beitrag: #4
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RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Zitat:Sicherlich wird das FA von mir einen Nachweis der Krankenkasse anfordern.Ja, aber eben nur das Ursprüngliche. Ein Korrigiertes gibt es nicht. Zitat:Ziehst Du einfach das verrechnete Netto-Krankengeld vom zuvor bescheinigten Brutto-Krankengeld ab?Ich zieh den Renten-Nachzahlungsbetrag vom Brutto-Krankengeld ab. Zitat:Ich wollte es so unkompliziert wie möglich für sie gestalten ...Das ist einTraum im Steuerrecht. ![]() Bisher musste ich fast immer durchs EV, da das FA in der Erklärung beigelegte Berechnungen ignoriert und eben die elektr. gemeldeten Daten ansetzt. Ich weiß manchmal auch nicht mehr, warum das noch Steuererklärung heisst, denn man erklärt keine EK mehr, sondern kämpft nur noch um Abzugsbeträge. ![]() Im EV geht es aber doch meist relativ zügig (2 Monate kann es schon dauern), aber meist verstehen die Bearbeiter dann doch das der Stpfl. eben nicht Krankengeld und Rente gleichzeitig bekommen hat. Oft ist es auch so (zumindest bei Ledigen), daß es keine große Auswirkung hat. Wenn jedoch Krankeld gezahlt wird und die Rente erst rückwirkend im nächsten Jahr gezahlt wird und eine Verrechnung mit Krankengeld stattfindet, wird es schwierig die genauen Beträge zu errechnen. Dann muss man manchmal mit Kontoauszügen o.ä. rechnen. Good luck. ![]() |
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