Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
|
19.03.2013, 20:45
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Dieses Problem hab ich hier auch schon mehrfach angesprochen. Die KK schickt keine korrigierte Mitteilung, es wurde ja letztlich auch der bescheinigte Betrag an den AN ausgezahlt. Eine spätere teilweise Erstattung durch den Rententräger hat eben nicht mit dem AN zu tun.
Letztlich bekommt man fast nie den korrekten Betrag für den PV heraus. Klar ist die Rente erstmal (ab Datum rückwirkend, für den Zeitraum für den gewährt wurde) voll anzusetzen. Wenn man Glück hat ist beim Rentenbescheid eine Auflistung dabei "die Nachzahlung v. ... wird nicht ausgezahlt, sondern mit anderen Forderungen (KK) verrechnet." Diesen Betrag rechne ich dann von PV Zahlungen (Krankengeld) ab. Hier muss allerdings meist dem FA eine extra Berechnung gemacht werden. Aber meist wird es erst im Einspruchsverfahren geklärt, weil das FA (wie immer blind) erstmal die Daten übernimmt (volle Rente + vollen PV). |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste