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Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
19.03.2013, 19:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2013 19:48 von Brande.)
Beitrag: #1
Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld
Hallo zusammen,

kann mir hier jemand helfen:

- Krankengeldzahlung 01.01.2011 - 15.07.2011 = Brutto 10.504,65 € laut Bescheinigung über Lohnersatzleistungen 2011 zur Vorlage beim Finanzamt vom 02.11.2011

- Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente Ende 2011

- Rentenbeginn rückwirkend zum 01.05.2011

- Laut Rentenbescheid wird das überzahlte Krankengeld 01.05.2011 - 15.07.2011 in Höhe von NETTO 2356,28 € direkt mit der Krankenkasse (hier: IKK) verrechnet.

Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes in der Steuererklärung 2011 soll dieser überzahlte NETTO-Betrag (01.05.-15.07.2011) vom Gesamt-BRUTTO-Krankengeld (01.01.-15.07.2011) abgezogen werden, damit das tatsächliche BRUTTO-Krankengeld (01.01.-30.04.2011) eingetragen werden kann.

Es wird bei der Krankenkasse eine korrigierte Bescheinigung über Lohnersatzleistungen 2011 zur Vorlage beim Finanzamt angefordert und darum gebeten, eine korrigierende elektronische Übermittlung vorzunehmen.

Die Krankenkasse lehnt eine Korrektur und auch die Zusendung einer berichtigten Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen immer und immer wieder strikt ab.

Begründung:
Der Finanzverwaltung wurde bereits alles elektronisch übermittelt. (laut Anweisung vom GKV-Spitzenverband, dass nichts weiter von den Krankenkassen übermittelt werden braucht, um Kosten und Arbeitszeit zu sparen)

Woher nehmen nun der Steuerpflichtige und sein steuerlicher Berater (ich) die korrekten Brutto-Werte? Es sind weder eine Vorausberechnung der Steuererstattung oder Nachzahlung möglich noch eine Überprüfung des Steuerbescheides.

Das Problem haben mehrere Steuerverbände erkannt. Der Bund der Steuerzahler, Steuerberaterverband und Verbände von Lohnsteuerhilfevereinen haben im Herbst 2011 eine gemeinsame Eingabe an die Finanzverwaltung geschickt.

Seitdem gibt es bis Herbst 2012 einen wechselnden Schriftwechsel. In der Finanzverwaltung wurde eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet.

Leider sieht diese Arbeitsgruppe keine Notwendigkeit, dass die Krankenkassen den Steuerpflichtigen korrigierende Bescheinigungen zusenden, weil andere Behörden (hier die Deutsche Rentenversicherung) die Daten bereits mitgeteilt haben. Sie übersehen nur, dass es dem Steuerpflichtigen nicht nützt, wenn er nur die NETTO-Beträge kennt.

siehe den wechselseitigen Schriftwechsel unter
http://www.steuerzahler.de

unter Steuern / Eingaben
(Beitrag vom 10.10.2012)

Wie rechne ich eigentlich das bescheinigte Netto-Krankengeld in Brutto-Krankengeld um?

Kennt sich hier jemand mit Sozialversicherung aus?

Mein wichtigstes Problem:
Welchen Betrag nehme ich für den Progressionsvorbehalt?

Gruß Brande

siehe auch hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?p=35452#35452
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Erwerbsminderungsrente mit Verrechnung Krankengeld - Brande - 19.03.2013 19:38

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