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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
19.03.2013, 18:20
Beitrag: #3
RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
(19.03.2013 16:12)showbee schrieb:  Also mal langsam:

.......

Ansonsten (Mdt nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer. Dann besteht der Anspruch grds unabhängig davon, wie werthaltig die Erbmasse ist. Wäre dann ggf ein Fall von Erbausschlagung bzw. NachlassInso? Ohne das besteht der Anspruch gegen den/die Erben auch in deren sonstiges Vermögen.

Dann muss man den Wert des VMAnspruchs bestimmen. Geht der auf einen bestimmten Gegenstand? Oder nur Geld? Dann besteht eine "schnöde Forderung", ggf müsste man diese abweichend bewerten (§ 12 Abs. 2 BewG) je nachdem ob der/die Erben solvent sind.

Das ist der Fall, nur das FA versteht es scheinbar nicht. geerbt sind 100.000 € Anspruch ganz gleich, ob die Erbmasse das hergibt.
frankts

frankts

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RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - frankts - 19.03.2013 18:20

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