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Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
19.03.2013, 16:12
Beitrag: #2
RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis
Also mal langsam:

Der Mdt hat einen VMAnspruch auf 100.000 gegenüber den Erben/Erbengemeinschaft. Ich gehe davon aus, dass der Mdt nicht gleichzeitig Erbe/Miterbe ist. Dann müsste man prüfen, ob wirklich VorausVM oder nur "Teilungsanordnung", wobei hier TeilungsAO näher liegt (wenn Gesamtwert Erbmasse < 100k).

Ansonsten (Mdt nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer. Dann besteht der Anspruch grds unabhängig davon, wie werthaltig die Erbmasse ist. Wäre dann ggf ein Fall von Erbausschlagung bzw. NachlassInso? Ohne das besteht der Anspruch gegen den/die Erben auch in deren sonstiges Vermögen.

Dann muss man den Wert des VMAnspruchs bestimmen. Geht der auf einen bestimmten Gegenstand? Oder nur Geld? Dann besteht eine "schnöde Forderung", ggf müsste man diese abweichend bewerten (§ 12 Abs. 2 BewG) je nachdem ob der/die Erben solvent sind.
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RE: Erbschaftsteuer u. Vermächtnis - showbee - 19.03.2013 16:12

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