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Einbringung USt.pflichtig?
18.03.2013, 20:11
Beitrag: #9
RE: Einbringung USt.pflichtig?
Du gehst offenbar (wahrscheinlich zutreffender Weise!) davon aus, dass der einbringende Kommanditist 100% der KG hält.

Meiner Meinung nach (ohne noch Kommentar nachgeschlagen zu haben, da daheim so etwas nicht rumsteht!) kommt es aber garnicht darauf an, ob tatsächlich GrESt anfällt oder ein Befreiungstatbestand greift. Vielmehr muss "nur" der Sachverhalt selber unter das GrEStG fallen.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 18.03.2013, 13:25
RE: Einbringung USt.pflichtig? - ecro - 18.03.2013, 15:38
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 15:42
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RE: Einbringung USt.pflichtig? - taxpert - 18.03.2013 20:11
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 20:17

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