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Einbringung USt.pflichtig?
18.03.2013, 17:21
Beitrag: #6
RE: Einbringung USt.pflichtig?
Ich war eher im 1.6 (2). Die Aufnahme eines Gesellschafters stellt keinen steuerbaren Umsatz dar. Bei einer Sacheinlage kann aber eine steuerbare Lieferung vorliegen, wenn keine Geschäftsveräußerung gegeben ist. Nach 1.5 (2) UStAE würde ich das ausschließen. Die Hauptfrage die mich quält ist, gehört das Grundstück auch zum Umsatz obwohl es im SBV ist? Kann ich die Einbringung trennen in Grubo und Gebäude wenn keine Teilung des Grundstücks vorliegt? Das fühlt sich so an als würde ich sagen, das Auto ist SBV aber der Motor da drin ist GHV.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 18.03.2013, 13:25
RE: Einbringung USt.pflichtig? - ecro - 18.03.2013, 15:38
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 15:42
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 15:44
RE: Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 18.03.2013 17:21
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 17:50
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 20:17

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