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Einbringung USt.pflichtig?
18.03.2013, 14:32
Beitrag: #2
RE: Einbringung USt.pflichtig?
Ich gebe Gebäude und bekomme Anteile. Das ist für mich ein Leistungsausstausch.

Wieso hast du denn die Geschäftsveräußerung im Ganzen bereits ausgeschlossen?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 18.03.2013, 13:25
RE: Einbringung USt.pflichtig? - Taxman - 18.03.2013 14:32
RE: Einbringung USt.pflichtig? - ecro - 18.03.2013, 15:38
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