Einbringung USt.pflichtig?
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18.03.2013, 13:25
Beitrag: #1
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Einbringung USt.pflichtig?
Folgender Fall: A verkauft in 2010 seine GmbH-Anteile mit einem Gewinn von 500 Tsd. Er bildet eine 6b-Rücklage. In 2013 baut er auf einem Grundstück welches ihm schon seit 2005 gehört ein Mehrfamilienhaus. Es wird eine GmbH & Co.KG in 2013 gegründet. Das Gebäude wird in das Gesamthandvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht, das Grundstück wird in das SBV eingelegt. Die 6b-Rücklage wird übertragen. Eine Einlage des Grundstücks ins GHV ist nicht gewollt, auch aus baurechtlichen Gründen.
A tritt als Bauträger auf und zieht sich aus den Rechnungen die VSt. Die Einbringung stellt eine Veräußerung da, aber ist sie auch USt-pflichtig? Ich sehe 3 Varianten: 1. n.steuerbare Geschäftsveräußerung 2. § 15a 3. Veräußerung mit Ust Nr. 1 habe ich für mich gestrichen, bei Nr.3 bin ich mir nicht sicher, ob ein Leistungsaustausch vorliegt? Wie seht Ihr das? „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 18.03.2013 13:25
RE: Einbringung USt.pflichtig? - Taxman - 18.03.2013, 14:32
RE: Einbringung USt.pflichtig? - ecro - 18.03.2013, 15:38
Einbringung USt.pflichtig? - showbee - 18.03.2013, 15:42
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RE: Einbringung USt.pflichtig? - tolledeu - 19.03.2013, 12:10
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