steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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13.03.2013, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2013 18:20 von blind****.)
Beitrag: #47
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Jetzt wird die Sachlage endlich klarer:
http://www.rheinenergie.com/media/...4/....peiser.pdf oder http://www.giese-gmbh.de/wp.../Messkonze...nlagen.pdf Laut Mandant (Elektro-Firma) ist ab 04/2012 Standardfall bei Anlagen < 10 KWp (Einfamilienhaus) das Messkonzept 2, d.h. nur noch ein sog. Zweirichtungszähler wird eingebaut. Bei solcher Konstellation ist die Messung des Eigenverbrauchs nicht möglich. Bei Anlagen > 10KWp ist das Messkonzept 3 Standard. Da kann aus der Differenz zwischen Erzeugungszähler und Zweirichtungszähler der Eigenverbrauch ermittelt werden. Angeblich wird dieser Wert dann auch in Abrechnungen der Versorger nachrichtlich angegeben. Ein Nachweis gegenüber dem FA wäre möglich. Der Elektriker berichtete auch, dass bisher bei ihm kein Anlagenbetreiber mit Konzept 2 einen zusätzlichen Zähler hat einbauen lassen. Die steuerliche Regelung bzgl. USt/ ESt auf Eigenverbrauch ist zu unbekannt. Wie soll dieses Problem nun gerade für die Vergangenheit gelöst werden ??? Teilweise lassen die Versorger aber auch bestimmte Messkonzepte nicht zu. So besteht auf das alternative finanzamtsfestere Messkonzept 3 bei Anlagen < 10 kwp kein rechtlicher Anspruch. Der Mandant hat die Wahl: entweder das richtige Messkonzept gegenüber dem Versorger durchsetzen oder einen eigenen zusätzlichen + geeichten Zähler einbauen lassen und hoffen, dass die Finanzverwaltung die Selbstablesung anerkennt. |
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