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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
12.03.2013, 15:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 16:01 von limo.)
Beitrag: #36
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Bei Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird der Direktverbrauch nicht mehr vergütet. Wird vom Anlagenbetreiber der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage sind dabei grundsätzlich die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Die Anschaffungskosten der Anlage sind für die Berechnung der Selbstkosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen

Ja klar unentgeltliche Wertabgabe.
Ich meinte von Seiten des Versorgers passiert nichts.

Zitat:es gibt keinen Zähler, der diese Strommenge erfasst, weil der Stromversorger keinen mehr benötigt.

Hier gibt nur zwei Möglichkeiten:

Noch einen zusätzlichen Zähler einbauen lassen. Der muss ja nicht vom Versorger sein. Geeicht wäre evtl. nicht verkehrt.

Ansonsten vom Zählwerk des Wechselrichters ablesen. Hier habe ich aber in einer Anleitung eines Wechselrichters gelesen, dass der Wert bis +/- 15% vom tatsächlichen abweichen kann.


Die bay. FA sehen wohl auch keine Rücklieferung mehr
Fragebogen PV ab 1.4.2012
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - limo - 12.03.2013 15:58

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