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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
12.03.2013, 15:25
Beitrag: #34
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
(12.03.2013 14:07)limo schrieb:  Wenn die Anlage nach dem 1.4.2012 an Netz ging gilt das mit der Rücklieferung nicht mehr.
Es wird nur der tatsächlich eingespieste Strom vom Versorger vergütet.
Mit dem Eigenverbrauch passiert gar nichts. Es kommt keine Rechnung von irgendwem.
Steht doch auch so im Merkblatt von BaWü Link Seite 1.
wieso passiert mit dem Eigenverbrauch gar nichts mehr?
Im Merkblatt steht doch:
Bei Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird der Direktverbrauch nicht mehr vergütet. Wird vom Anlagenbetreiber der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage sind dabei grundsätzlich die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Die Anschaffungskosten der Anlage sind für die Berechnung der Selbstkosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen

Den Anteil kann man ja aber nur ermitteln, wenn man weiß, wieviel Strom insgesamt produziert wurde
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - Eisvogel - 12.03.2013 15:25

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