steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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12.03.2013, 13:56
Beitrag: #30
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Der selbst verbrauchte Strom stellt doch umsatzsteuerlich eine Rücklieferung des Stromversorgers an den Mandanten dar. Der Versorger kann daraus die Vorsteuer abziehen. Folglich muss der Versorger doch auch die Abrechnungen entsprechend gestalten. Es müssen dazu generell 3 Zähler installiert sein.
Zitat aus photovoltaik-web.de: Zitat:Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen: Oder ist der Sachverhalt bei Dir generell anders "gestrickt" ? |
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