Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
12.03.2013, 13:56
Beitrag: #30
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Der selbst verbrauchte Strom stellt doch umsatzsteuerlich eine Rücklieferung des Stromversorgers an den Mandanten dar. Der Versorger kann daraus die Vorsteuer abziehen. Folglich muss der Versorger doch auch die Abrechnungen entsprechend gestalten. Es müssen dazu generell 3 Zähler installiert sein.
Zitat aus photovoltaik-web.de:

Zitat:Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen:

Der normale Bezugsszähler für den Strom aus dem Versorgungsnetz
Der Einspeisezähler für den ins Netz eingespeisten Solarstrom
Der Ertragszähler (PV-Zähler) für den gesamten produzierten Solarstrom

Oder ist der Sachverhalt bei Dir generell anders "gestrickt" ?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - blind**** - 12.03.2013 13:56

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation