USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
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09.03.2013, 13:36
Beitrag: #28
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RE: USt Rundungsdiff in Bilanz/GuV
Habt ihr Euch mal überlegt, was alleine die Gedanken kosten, wohin die Differenz zu buchen ist? Ich kenne keinen Mandanten, der sich beim erfolgswirksamen Buchungen aufregen würde und dem FA-Prüfer ist sicher wurscht. Und wenn der WP mault, dann soll er dies tun.
Ob bei der monatlichen Umsatzzahlung uns unbekannte Verrechnungen erfolgen, haben wir bzw. die Mandanten im Griff in dem wir den Zahlbetrag der VA jeden Monat als letzte Buchung vor dem Festschreiben als Verbindlichkeit bzw. Forderung erfassen. Da denke ich lieber über wichtigeres nach, als über diese Differenzen. frankts |
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