Wirtschaftsprüfer
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13.11.2007, 00:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 00:06 von towel day.)
Beitrag: #2
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RE: Wirtschaftsprüfer
PiranhaVS schrieb:Hallo,Geregelt ist das alles in § 9 WPO. Danach braucht man drei Jahre Prüfungstätigkeit, davon 2 Jahre überwiegend. Damit dürfte der Weg über die freie Mitarbeit schon mal wegfallen, zumindest, wenn man selber noch eine Kanzlei hat. Ohne praktische Prüfungstätigkeit braucht man 15 Jahre als StB. Wobei ich mir vorstellen kann, dass man sich ohne praktische Prüfungserfahrung da schon sehr hart tut. Sowas muß man auch machen, wenn man noch jung ist. Ich wäre da 42. Weiß nicht, ob ich da die Kraft für die Lernerei nochmal aufbringe, neben der eigenen Kanzlei. Ob ich Ambitionen habe, weiß ich ehrlich gesagt auch gar nicht so genau. Einerseits habe ich schon des öfteren den Eindruck gewonnen, dass es mit WP-Titel gelungen wäre, bestimmte Mandate zu akquirieren. Und man müßte sich bei bestehenden Mandaten nicht die Sorge machen, dass die auf einmal prüfungspflichtig werden und dann über kurz oder lang weg sind. Andererseits kämen für mich eh nur mittelgroße KapGes. in Frage. Und da herrscht auch schon ein immenser Druck von den größeren WP-Gesellschaften. Muß man erst mal rankommen. Zusammen mit den wesentlich höheren Kosten durch den WP (Versicherung, peer review) muß man schon überlegen, ob sich das lohnt. Und ob das den Aufwand für die WP-Prüfung wert ist. |
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Wirtschaftsprüfer - PiranhaVS - 12.11.2007, 23:22
RE: Wirtschaftsprüfer - towel day - 13.11.2007 00:05
RE: Wirtschaftsprüfer - Clematis - 13.11.2007, 09:09
RE: Wirtschaftsprüfer - PiranhaVS - 13.11.2007, 10:56
RE: Wirtschaftsprüfer - 2ndReality - 13.11.2007, 11:08
RE: Wirtschaftsprüfer - zaunkönig - 13.11.2007, 17:43
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