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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
01.03.2013, 17:10
Beitrag: #15
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Hallo,

@jive
Zitat:Was wäre denn, wenn eine PV Anlage angenommen zu 100% den Strom selbst Nutzen würde.

eine beteiligung am Allgemeinen wirts. Verkehr kann ich in diesen Fällen nicht erkennen.

Daher auch kein BV keine Abschreibung, aber halt auch keine zu versteuernden BE.
(wohlgemerkt Ustlich ist man unternehmer wie bisher ...)

Auszug aus BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.12.2012, XI R 3/10

Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.

Keine oder nur gelegentliche Stromeinspeisung bedeutet kein ustl. Unternehmer ...

Gruss
Uwe
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - Uwe - 01.03.2013 17:10

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