steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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01.03.2013, 13:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 13:29 von blind****.)
Beitrag: #13
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Hier einige Lösungsvorschläge aus einem Photovoltaik-Forum:
Zitat:Anmerkung zur Bewertung der Sachentnahme: Ein wacklige, gebrechliche Kuh auf dünnem Eis. Zitat:In den Steuerklärungen (EÜR und Umsatzsteuerklärung) ist der Eigenverbrauch 2011 anzugeben. Und den kann man nur nach den Zählerständen selbst ermitteln. Es ist ähnlich wie bei der Privatnutzung des betriebl. PKW, wenn man ein Fahrtenbuch führt und hiermit den Privatanteil (Eigenverbrauch) ermittelt, obwohl man z.B. die Versicherung oder die Kfz-Steuer am 1.8. für ein Jahr im voraus entrichtet oder die Reparaturrechnung für 2011 erst am 25.1.2012 bezahlt. Zitat:Ihr solltet den Eigenverbauch anhand der Zählerstände Anfang/Ende des Jahres ermitteln und entsprechend in die EÜR bzw. in die UstE übernehmen. Das ist einzig der Nachweis über den Eigenverbrauch. Über den Ansatz mit 16,38 ct. (brutto 19,5 ct.) kann man diskutieren, da ja der Marktwert anzusetzen ist. Ich selber wechsel gerade zu Hamburg Energie GmbH. Der Preis mit 21,1 ct. (Grundpreis € 7,--mtl.) wird kaum noch unterboten. Hier ist auch nichts im voraus zu bezahlen. Und nun ???? |
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