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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
01.03.2013, 13:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 13:29 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Hier einige Lösungsvorschläge aus einem Photovoltaik-Forum:

Zitat:Anmerkung zur Bewertung der Sachentnahme: Ein wacklige, gebrechliche Kuh auf dünnem Eis.
Die wirklich "richtige" Lösung gibt es nicht. Wollte man diese finden, wäre ein riesiger Rechenaufwand erforderlich (wiederum nicht frei von willkürlichen Schätzungen) ==> much ado about nothing.
Man muss sich nun eine Krücke basteln....
a) 10 Cent ansetzen. Das ist auf jeden Fall zu wenig. Mal sehen, ob es überhaupt jemand sieht, ob es jemanden interessiert - und wo man nachher landet. Zulässige Strategie
b) 16,38 Cent ansetzen.. so wie im Beispiel oben... Begründung: Das ist der Wert, auf den man durch Überschusseinspeisung gegenüber Volleinspeisung verzichtet
c) den billigsten am Ort verfügbaren Strom (das ist jetzt aber schon shit)
d) den Vergleichspreis für absolut umweltfreundlich unter Wasser aus Holz handgeklöppelten Photovoltaikstrom
e) ???? jeder ist aufgerufen noch einen Wert in die Runde zu werfen.

Zitat:In den Steuerklärungen (EÜR und Umsatzsteuerklärung) ist der Eigenverbrauch 2011 anzugeben. Und den kann man nur nach den Zählerständen selbst ermitteln. Es ist ähnlich wie bei der Privatnutzung des betriebl. PKW, wenn man ein Fahrtenbuch führt und hiermit den Privatanteil (Eigenverbrauch) ermittelt, obwohl man z.B. die Versicherung oder die Kfz-Steuer am 1.8. für ein Jahr im voraus entrichtet oder die Reparaturrechnung für 2011 erst am 25.1.2012 bezahlt.
Man kommt also nicht herum, den Eigenverbrauch für den selbstverbrauchten Strom an Hand der Zählerstände zu ermitteln. Extremes Beispiel wäre eine Anlagenfertigstellung zum 1.12.2011 und EVU zahlt erstmals im April 2012. Dann hat man in 2011 nur den Eigenverbrauch zu versteuern (und auch die Umsatzsteuer abzuführen).

Ich kann mir zu gut vorstellen, dass kaum jemand sich mit diesem Problem auseinander gesetzt hat

Zitat:Ihr solltet den Eigenverbauch anhand der Zählerstände Anfang/Ende des Jahres ermitteln und entsprechend in die EÜR bzw. in die UstE übernehmen. Das ist einzig der Nachweis über den Eigenverbrauch. Über den Ansatz mit 16,38 ct. (brutto 19,5 ct.) kann man diskutieren, da ja der Marktwert anzusetzen ist. Ich selber wechsel gerade zu Hamburg Energie GmbH. Der Preis mit 21,1 ct. (Grundpreis € 7,--mtl.) wird kaum noch unterboten. Hier ist auch nichts im voraus zu bezahlen.


Und nun ????
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - blind**** - 01.03.2013 13:29

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