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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
01.03.2013, 08:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 08:46 von blind****.)
Beitrag: #9
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zur Verdeutlichung meines Problems hier mal die Zahlen aus dem konkreten Fall:

In 10/2011 bei inbetriebnahme der Anlage werden Abschläge festgesetzt:

Abschlag gesamt: 455,- EUR
abzgl. Abschlag
Direktverbrauch: 114,- EUR
ergibt monatliche
Vergütung: 341,- EUR

Die Werte sind geschätzt (aber keine geschätzten Verbräuche in kWh angeben !).

Somit haben wir monatlich in 2011 gebucht:

341,- Bank an Erlöse
114,- Entnahme an Eigenverbrauch

Da ich den tatsächlichen Direktverbrauch in kWh nicht kenne, habe ich ertragsteuerlich nichts zusätzlich berechnet. Privatanteil ESt entspricht somit Privatanteil USt !


In 03/2012 kommt die Endabrechnung:

Sie enthält den Messzeitraum 10/2011 bis 03/2012. Es wird ausgewiesen:

Einspeisung gesamt (zu 0,2874 EUR)
3457 kWh 1182,32
abzgl. Rücklieferung
(zu 0,1638 EUR)
562 kWh 109,55
abzgl. Abschläge
(5 x 341,- EUR) 1.705,-

Zahlbetrag 632,23
(Rückzahlung an Versorger)

16,26 % sind somit Direktverbrauch (562/3457 kWh). Die tatsächlichen Kosten (AfA u.a.) betragen 1.500,- EUR. Folglich sind 16,26% von 1500,- = 243,90 Privatanteil.
Ich kann aber die Vereinfachungsregel lt. OFD Rheinland anwenden. Folglich beträgt der ertragsteuerliche Privatanteil bei 0,20 EUR/ kWh (Strompreis des Anbieters) x 562 kWh = 112,40 EUR.

Der umsatzsteuerliche Privatanteil entspricht der Rücklieferung und damit 92,06 netto 109,55 (brutto).

Somit Buchung: 632,23 Erlöse an Bank
109,55 Entnahme an Eigenverbrauch mit USt
20,34 Entnahme an Eigenverbrauch ohne USt
(Differenz estlicher Wert 112,40 abzgl. ustlicher
Wert 92,06)

Die neuen Abschläge ab 04/2012 sind unverändert wie 2011. Somit wird wieder monatlich gebucht:

341,- Bank an Erlöse
114,- Entnahme an Eigenverbrauch

Ist das von Grundsatz her so ok ?

Im Ergebnis ist der durch die von der USt abweichende Bewertung höhere ertragsteuerliche Eigenverbrauch um ein Jahr verschoben in 2012 erfasst (20,34 EUR). Ist das so i.O. ?

Muss ich die bisherigen Buchungen in 2011 auf irgendeine Art anpassen ?

Oder kann man lt. Flügge die aufwendige Zusatzberechnung des Privatanteils ertragsteuerlich vernachlässigen ? Die Abweichung ist ja nicht wirklich hoch.
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - blind**** - 01.03.2013 08:40

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