steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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28.02.2013, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2013 19:10 von Jive.)
Beitrag: #4
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Also ich wuerde da ganz pragmatisch vorgehen und ertragsteuerlich den aktuellen Strompreis des Anbieters nehemn, bei dem der Kunde bezieht, wenn die PV-Anlage nicht ausreichend "saft" erzeugt. ( das BMF schreiben einfach wörtlich nehmen)
Hat der Anbieter unterjährig abgelesen, dann würd ich den Strompreis zur Zeit ins Verhältnis setzten. Beispiel: 6 Monate 10 Cent und 6 Monate 11 Cent = 12 Monate 10,5 Cent. trotzdem halte ich diesen Strompreis persöhnlich für falsch. Umsatzsteuerlich: voller VorSt Abzug, deshalb ist es richtig, die Differenz von 0,1638 EUR/ kWh auch zur Umsatzsteuer heranzuziehen. ertragsteuerlich: volle Afa aber Nutzungsentnahme und anteilige Reproduktionskosten? find ich sinnlogisch .. nur kompliziert zu ermitteln. Die Vereinfachung mit dem Strompreis führt aber zu davon deutlich abweichenden Ergebnissen. M.E. muesste der aktuelle Strompreis zuzüglich der Differenz von 0,1638 EUR/ kWh der als Privatanteil anzusetzende Strompreis sein. ( Gedanklich: "private" Afa wird durch ersparte Stromkosten und erhaltenes Geld neutralisiert) Da der für die privatnutzung aber bekommene Geldbetrag BE ist müsste man diesen wieder abziehen... Damit ist vermutlich sehr nah an den ustlichen Werten, womit man wohl zu der Vereinfachung gelangen kann wie Flügge es vorgeschlagen hat :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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