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Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
27.02.2013, 18:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2013 18:56 von Jive.)
Beitrag: #5
RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
Also für mich stehen die beiden zitierten URteile nicht im Widerspruch zueinander .....

klarstellend dazu: BFH Urteil vom 06.10.2011 (Az: VI R 56/10)
Beachte: der gleiche Senat wie die beiden ersten Urteile...

"Nach der neueren Rechtsprechung des Senats streitet der Anscheinsbeweis jedoch lediglich dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird. Der Anscheinsbeweis streitet aber weder dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht, noch dafür, dass er einen solchen auch privat nutzen darf. Denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist zwar typischerweise davon auszugehen, dass ein dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen von ihm tatsächlich auch privat genutzt wird. Weiter reicht dieser allgemeine Erfahrungssatz aber nicht."

Werden tatsächlich mehrere KFz zur privaten nutzung überlassen erfolgt für diese kfz die fahrzeugbezogene Betrachtungsweise.
Das heisst ggf. auch mehrfach die 1 % regel, weil der Beweis des ersten Anscheines dafür spricht, dass die zur privaten Nutzung überlassenen Fahrzeuge wohl auch privat genutzt worden sind. Diesen Beweis kann der Stpf. erschüttern.

Wenn Fahrzeuge aber gar nicht zur privaten Nutzung überlassen worden sind, gibt es auch keinen beweis des ersten Anscheines. Dann muss das FA diese Nutzung beweisen. MAcht im Regelfall für den stpfl. kaum Ärger ... bei Ges.-GF einer GmbH macht sich dieser bei vertragswidriger Nutzung des Fahrzeugs gegenüber der GmbH schadensersatzpflichtig. Da würden m.E. aber dann vga Grundsätze greifen und gerade keine 1% Regel. Eine vga hat man aber nur dann, wenn die GmbH den schaden nicht einfordert... und den muss wie gesagt das Fa beweisen was über einen umfassenden Zeitraum recht Personalintensiv sein dürfte...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - Jive - 27.02.2013 18:55

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