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Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
27.02.2013, 16:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2013 16:33 von Cloud.)
Beitrag: #4
RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
Hallo,

die einzige mir bekannte Änderung was dieses Thema angeht:

Mit BMF-Schreiben vom 15.11.2012 (DStR 2012 S. 2387) wurde die RZ 12 des BMF-Schreibens vom 18.11.2009 noch dahingehend ergänzt, dass auch für Kraftfahrzeuge, die nach der betrieblichen Nutzungszuweisung nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen (z.B. Vorführwagen etc.), kein privater Nutzungswert zu ermitteln ist. Gibt der Steuerpflichtige in derartigen Fällen in seiner Gewinnermittlung durch den Ansatz einer Nutzungsentnahme an, dass von ihm das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis auch privat genutzt wird, ist diesen Angaben aus Vereinfachungsgründen zu folgen und für weitere Kraftfahrzeuge kein zusätzlicher pauschaler Nutzungswert anzusetzen. Für die private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen durch zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen gehörende Personen gilt dies entsprechend, wenn je Person das Kraftfahrzeug mit dem nächsthöchsten Listenpreis berücksichtigt wird.

Grüße
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RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - Cloud - 27.02.2013 16:33

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