Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
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27.02.2013, 15:21
Beitrag: #2
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RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
Hallo,
nicht nur nach Finanzverwaltungsmeinung, sondern auch nach BFH-Rechtsprechung: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.3.2010, VIII R 24/08 Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148). Gruss Uwe |
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Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - höfner501 - 27.02.2013, 14:51
RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - Uwe - 27.02.2013 15:21
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RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - Cloud - 27.02.2013, 16:33
RE: Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen - Jive - 27.02.2013, 18:55
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