ELStAm: massive Probleme mit Softwarezertifikaten ?
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27.02.2013, 15:16
Beitrag: #21
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RE: ELStAm: massive Probleme mit Softwarezertifikaten ?
Falls es noch interessant sein sollte, hier eine offizielle Anleitung zum Abruf der ELSTAM-Daten:
Die ELSTAM-Abfrage für die Mitarbeiter Ihrer Mandanten kann nicht über das Elster Online Portal erfolgen. Dazu benötigen Sie das aktuelle ElsterFormular welches Sie sich unter folgendem Link kostenfrei herunterladen können: https://www.elster.de/elfo_down.php Zudem benötigen Sie eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im Elster Online Portal. Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, gehen Sie bitte wie folgt vor: Wählen Sie im ElsterFormular-Menü den Punkt 'Arbeitgeber' >> 'Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale' >> 'neu erstellen' Bevor Sie die ELSTAM-Daten Ihrer Mitarbeiter abrufen können, müssen Sie Schrittweise Ihre Angaben im ElsterFormular machen: 1. Arbeitgeber daten eintragen 2. Datenübermittler: Bitte dort Authentifzierungsmethode angeben und Ihren Zertifikatspfad (auf die drei Punkte klicken) hinterlegen! Sie als Steuerbüro müsen sich als Datenübermittler eintragen. 3. Arbeitnehmer Stammdaten eingeben 4. Arbeitnehmer anmelden: Bei Referenzdatum bitte Haken raus und aktuelles Tagesdatum bei Referenzdatum angeben. 5. Datenübermittlung: Datenaustausch mit der Steuerverwaltung vornehmen. Bearbeitung kann zwischen 1 - 5 Werktage dauern 6. Unter 'Meldestatus der Arbeitnehmer' können Sie den aktuellen Status Ihrer Anmeldungen einsehen 7. Lohnsteuerabzugsmerkmale: Hier können Sie nach erfolgreichem Datenaustausch mit der Steuerverwaltung die ELSTAM-Daten einsehen Sobald die Arbeitnehmer erfolgreich für ELSTAM angemeldet wurden, bekommen Sie in Ihr persönliches Postfach eine Benachrichtigung, dass die Daten nun zur Verfügung stehen. Wenn diese Benachrichtigung vorliegt, müssen Sie erneut im ElsterFormular auf 'Datenübermittlung' und erneut 'Datenaustausch mit Steuerverwaltung' anklicken. Anschließend können Sie bei erfolgreichem Abruf die ELSTAM-Daten der Mitarbeiter unter 'Lohnsteuerabzugsmerkmale' einsehen. LG |
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