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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
22.02.2013, 09:51
Beitrag: #1
Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Ein Mandant teilte mir kürzlich mit, dass es bzgl. der Versteuerung von Provisionen von Lebensversicherungen Neuerungen gäbe. Insbesondere seinen die Provisionen nicht mehr bei Vertragsabschluss, sondern über 5 Jahre verteilt als Einnahme/ Ertrag zu erfassen (passive RAP). Leider konnte keine genaue Quelle angegeben werden. Ist das tatsächlich so ?

Der selbe Vertreter forderte von mir Infos bzgl. der USt-Freiheit im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Untervertretern an. Ich habe nur ein BMF-Schreiben vom 09.10.2008 gefunden. Kann eventuell jemand Quellen für konkretere Infos angeben ?


Schönes Wochenende !!!
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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - blind**** - 22.02.2013 09:51

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