Zusammenveranlagung
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21.02.2013, 10:19
Beitrag: #3
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RE: Zusammenveranlagung
Hallo Bogo,
es steht und fällt mit "nicht dauernd getrennt leben". Auch wenn sie persönlich und geistig noch verheiratet sind, ist auch eine räumliche Gemeinschaft Voraussetzung. Schnapp dir mal einen ESt Kommentar zum § 26 EStG. Zitat:Sie wohnt in der Nähe der gemeinsamen Tochter da er noch eine 70 % Behinderung hat. Was willst du damit sagen? Wie sieht es eigentlich mit deinen Ambitionen auf die StB Prüfung aus? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zusammenveranlagung - Bogo - 21.02.2013, 09:59
RE: Zusammenveranlagung - Opa - 21.02.2013, 10:06
RE: Zusammenveranlagung - limo - 21.02.2013 10:19
RE: Zusammenveranlagung - ecro - 21.02.2013, 10:44
RE: Zusammenveranlagung - Kiharu - 21.02.2013, 10:27
RE: Zusammenveranlagung - Bogo - 21.02.2013, 11:09
RE: Zusammenveranlagung - Bogo - 21.02.2013, 10:40
RE: Zusammenveranlagung - Opa - 21.02.2013, 11:45
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