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Zusammenveranlagung
21.02.2013, 10:06
Beitrag: #2
RE: Zusammenveranlagung
Naja, eine gemeinsame Wg. ist nicht zwingend Voraussetzung für die Zusammenveranlagung.
Einfach alle Gründe für die getrennten Wg. darlegen, gerade durch die Demenz und die Nähe zur Tochter sind schon ein Argument. Jetzt noch ein gutes Argument suchen, warum der Mann in der alten Wg. (vorerst) bleibt.
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Zusammenveranlagung - Bogo - 21.02.2013, 09:59
RE: Zusammenveranlagung - Opa - 21.02.2013 10:06
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RE: Zusammenveranlagung - Opa - 21.02.2013, 11:45

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