nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
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14.01.2013, 11:08
Beitrag: #27
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RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(14.01.2013 08:47)blindworm schrieb: Um die Vermögensevrhältnisse endgültig zu regeln. Damit diese Anteile zu 100% in der Hand des Manns sind und sie damit nichts mehr zu tun haben möchte. Folglich würde hier tatsächlich ein Tausch vorliegen.Nein, ein Tausch wäre es doch nur, wenn Haus- und GbR-Anteil wertidentisch wären, aber das bestreitest Du ja. Hier werden zur Erfüllung des Vergleichs Wertgegenstände hin- und hergereicht. Per Saldo hätte EM der EF T€ 30 geben können und die finanzielle Auswirkung wäre die gleiche gewesen. Du widersprichst Deiner eigenen Darstellung: (10.01.2013 18:15)blindworm schrieb: Zur Erfüllung der Ansprüche wird wie folgt vorgegangen, wobei auch nicht angegeben ist, was wofür erfolgt: Zitat:Ich kenne mich mit der zivilrechtlichen Materie Erfüllung Zugewinnausgleich durch Tausch bisher nur sehr begrenzt aus.Es ist rein rechnerisch ja auch völlig egal, ob EM der EF 1) T€ 30 gibt oder 2) einen Hausanteil + T€ 30 und sie ihm einen GbR-Anteil gibt. Im Ergebnis hat sie in beiden Fällen T€ 30 mehr als bisher. Und wenn beide damit zufrieden sind, ist doch zivilrechtlich alles gut. Ob´s Dir gefällt oder nicht ![]() |
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