nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
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12.01.2013, 19:21
Beitrag: #20
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RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(11.01.2013 20:26)blindworm schrieb: Weil der Zugewinnanspruch der Ehefrau mit 100 TEUR bemessen war und somit der Wert des Hauses nicht ausgereicht hat. Nochmal:Oder nein. ![]() Der Zugewinnausgleich ist das, was einer dem anderen bezahlen muß, weil er in der Ehe mehr dazugewonnen hat als der andere. Der Anspruch des ärmeren gegen den reicheren. Der Anspruch auf die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten gemeinsamen Zugewinns. Es gibt keine 2 Ansprüche auf Ausgleich. Wenn Du eine Honorarforderung an einen Mandanten hast über T€ 5 und er bekommt von Dir aus einer Leistung T€ 10, würdest Du ihm dann T€ 10 bezahlen und hoffen, dass er Dir auch Deine T€ 5 überweist? Du würdest doch auch saldieren. Und genau das wird beim Zugewinn"ausgleich" gemacht. (11.01.2013 20:26)blindworm schrieb: 1)Frau erfüllt Zugewinnanspruch des Manns mit GbR-AnteilDas bedeutet wiederum saldiert: EF bekommt 100, EM bekommt GBR-Anteil -> also beträgt der Wert der GbR Anteile mindestens 30, sonst hätte der hälftige Gebäudeanteil ja gereicht für den Ausgleich der EF. |
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