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§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
09.01.2013, 19:02
Beitrag: #7
RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
Hallo blindworm,

das vom Schmidt hab ich auch gelesen. Das die Folgejahre geändert werden (können), steht da aber nicht. Mir persönlich fehlt einfach eine Korrekturvorschrift der die Folgejahre "öffnet"....oder denk ich da zu kompliziert? Ist es wirklich ausreichend ein formloses Schreiben an das Finanzamt zu senden, dass die doch bitte 2008 und Folgejahre ändern, weil sich aufgrund der Auflösung des IAB die Überentnahmen im Vorjahr verringert haben? Die Bescheide sind nicht unter VdN...also wie kann ich eine Berichtigung bzw. Änderung bewirken?
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RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 19:02

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