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§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
09.01.2013, 16:24
Beitrag: #6
RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
Lt. L. Schmidt § 4 Tz. 525 steht folgendes:

Zitat:...steuerfreie Gewinne sind ebenso in die Berechnung einzubeziehen wie....steuerfreie Rücklagen (...gewinnmindernd und überentnahmeerhöhend wie bei BA-Abzug nach ... § 7g EStG..;gewinnerhöhend bei Auflösung wie bei BE-Ansatz...)

Somit wird rückwirkend auch § 4 Abs. 4a entsprechend geändert. Daher dann als Folgewirkung auch Änderung der nachfolgenden Jahre.
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RE: § 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - blind**** - 09.01.2013 16:24

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