Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
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09.01.2013, 12:58
Beitrag: #6
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
(09.01.2013 12:21)Schnitzer schrieb: ..., also dass jetzt in 2013 für die Steuererklärung eines abgelaufenden Wirtschaftsjahres noch eine EÜR eingereicht werden kann.Unter der Voraussetzung des § 4 Abs. 3 S. 1 EStG: "... und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen ..." Wenn also bereits eine Bilanz erstellt wurde, auch wenn diese z.B. nur bei der Bank eingereicht wurde, dürfte für das Jahr keine EÜR mehr möglich sein. |
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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 08.01.2013, 20:03
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013, 08:34
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - blind**** - 09.01.2013, 08:41
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Jive - 09.01.2013, 11:08
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 09.01.2013, 12:21
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013 12:58
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