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§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
09.01.2013, 08:50
Beitrag: #1
§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide
Hallo,

Einzelunternehmer, Bilanzierer.

Hatte in all den Jahren nie einen Verlust, aber aufgrund von Überentnahmen war bzw. ist eine Berechnung nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlich.
2007
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 4a EStG in 2007 wurde der IAB nach § 7g Abs. 1 berücksichtigt. Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 1 sind identisch. Nach der Berechnung waren ca. 3 TEUR nicht abziehbare Schuldzinsen.
2010
Nun wurde die Investition nicht durchgeführt, so dass der IAB in 2007 nach §7g Abs. 3 rückgängig gemacht wurde. Der Gewinn wurde entsprechend erhöht. Die neue Berechnung nach § 4 Abs. 4a ohne IAB führt nun zu nicht abziehbare Schuldzinsen i.H.v. 1 TEUR. Korrektur nach § 177 AO?

Wie ändert man aber jetzt 2008 und 2009? Immerhin hat sich der Vortrag der Überentnahmen aufgrund der Auflösung des IAB geändert...oder wie läuft das ganze eigentlich ab??

Grüße
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§ 7g EStG nF/4 Abs. 4a EStG Änderung Folgebescheide - Cloud - 09.01.2013 08:50

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