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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
09.01.2013, 08:34
Beitrag: #2
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
§ 4 Abs. 3 sagt:
(3) 1Steuerpflichtige, ..., können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen

"können" bedeutet, dass es ein Wahlrecht gibt. Damit ist der Wechsel nicht antragspflichtig.
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RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013 08:34

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