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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
08.01.2013, 20:03
Beitrag: #1
Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
Mir ist das unklar geworden:

Also, Mandant bilanzierte in Vorjahren freiwillig (nie aufgefordert worden). Nun will er auf Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG umstellen. Muss das beim Finanzamt beantragt werden?
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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 08.01.2013 20:03

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