Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
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08.01.2013, 20:03
Beitrag: #1
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Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig?
Mir ist das unklar geworden:
Also, Mandant bilanzierte in Vorjahren freiwillig (nie aufgefordert worden). Nun will er auf Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG umstellen. Muss das beim Finanzamt beantragt werden? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 08.01.2013 20:03
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - tosch - 09.01.2013, 08:34
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - blind**** - 09.01.2013, 08:41
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Jive - 09.01.2013, 11:08
RE: Wechsel Gewinnermittlungsart: von freiwilliger Bilanzierung zur EÜR antragspflichtig? - Schnitzer - 09.01.2013, 12:21
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