Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
|
03.01.2013, 18:12
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
Zitat:Ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös ist bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten der eigenen Anteile mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. In Haufe Index 2222378 steht nun folgendes: Zitat:Für die Verrechnung des Unterschiedsbetrags ergeben sich damit die folgenden Verrechnungsmöglichkeiten:[9] In meinen Fall sind keine Gewinnrücklagen vorhanden, somit Wahlrecht Buchung des Unterschiedsbetrags gegen Gewinnvortrag oder Kapitalrücklage ? Falls Buchung gegen Gewinnvortrag->Nachteil Sperrung für zukünftige Gewinnausschüttungen ? Falls Buchung gegen Kapitalrücklage-> Minderung der AK der Anteile, folglich höhere Steuer bei Anteilsveräußerung ? @showbee Zitat:Konnte niemand in die Bibliothek scheuchen... Steht Dein Angebot noch ? |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste