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Antragsveranlagung ab 2008
11.11.2007, 08:31
Beitrag: #3
RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,

Zitat:Vom BT verabschiedete Version des Änderungsvorschlages des 7. Finanzausschusses

30. § 46 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Nr. 8 wird wie folgt
geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter „bis
zum Ablauf des auf den
Veranlagungszeitraum
folgenden zweiten
Kalenderjahres“ aufgehoben.

bb) Die Sätze 3 und 4 werden
aufgehoben.
b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe
„40 Prozent“ durch die Angabe „den
unter Verwendung des nach § 24a Satz
5 maßgebenden Prozentsatzes zu
ermittelnden Anteil“ ersetzt.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - zaunkönig - 11.11.2007 08:31
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 13.11.2007, 18:42
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 10:43
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 18:28

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