Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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22.12.2012, 12:17
Beitrag: #35
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(22.12.2012 03:49)tosch schrieb: Was alles an Fristüberschreitungen möglich ist und auch ohne nennenswerte Sanktionen toleriert wird, finde ich erstaunlich. Ich soll für die Jahre 2007 bis 2011 jeweils noch 44 Feststellungserklärungen einreichen. Da 2012 auch gleich durch ist, komme ich auf knapp 300 Erklärungen..... � |
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