Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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22.12.2012, 03:49
Beitrag: #34
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(21.12.2012 17:31)Uwe schrieb: Und Ihr macht Euch Gedanken über Festschreiben ...Und wo ist nun Dein Problem? ![]() Wie soll ein Freiberufler seine Einnahmen/Ausgaben zusammenstellen? Da ist eine excel-Liste doch ganz praktisch. Das Kassenbuch ist vermutlich kein Kassenbuch, sondern die Zusammenstellung von Bar-Einnahmen und -Ausgaben für die EÜR. Voranmeldungen sind erstellt - zu Lasten des Stpfl. Da habe ich noch nie erlebt, das ein Prüfer sich darüber beschwert hat. Kann aber ja mal kommen. Und Steuererklärung 2010 vor wenigen Wochen eingereicht ist doch nun wirklich fast fristgerecht ![]() Ich warte heute noch auf die Belege von einem Mandanten, der die Unterlagen für seine Steuererklärung einmal jährlich vorbeibringt - und mir vor 3 Monaten mitgeteilt hat, dass er mit seinem FA vereinbart hat, dass die Erklärung für 2008 im Frühjahr 2013 eingereicht wird. Was alles an Fristüberschreitungen möglich ist und auch ohne nennenswerte Sanktionen toleriert wird, finde ich erstaunlich. |
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