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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
21.12.2012, 17:31
Beitrag: #32
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Hallo,

passend zum Aschermittwoch hat sich bei einer meiner Rechtsanwaltskanzleien, zu der ich Geschäftsbeziehungen pflege, eine Betriebsprüfung angekündigt. Deren Buchhaltung besteht aus einer EXCEL-Tabelle, das Kassenbuch aus chronologischen Aufzeichnungen ohne Bestandsermittlung, bei den USt-Voranmeldungen werden nur die Umsätze eingetragen, aber keine Vorsteuer, so dass sich bei der USt-Erklärung grundsätzlich Erstattungen ergeben und die Steuererklärungen für 2010 wurden erst vor wenigen Wochen eingereicht, ohne dass Zwangsgelder oder Schätzbescheide festgesetzt worden sind - daher jetzt wahrscheinlich die BP ...
Und Ihr macht Euch Gedanken über Festschreiben ... Cool

Gruss
Uwe
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - Uwe - 21.12.2012 17:31

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