Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
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21.12.2012, 10:57
Beitrag: #8
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RE: Kennt sich eventuell jemand mit eigenen Anteile einer GmbH aus ?
(21.12.2012 10:25)tolledeu schrieb: Erwirbt die Gesellschaft eigene Anteile in wirksamer Weise, dann ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten für diesen Anteil (vgl. BGH, Urteil v. 30. 1. 1995 - II ZR 45/94 , NJW 1995 S. 1027). Der Anteil bleibt ein vollwertiger Geschäftsanteil und erlischt eben nicht durch Konfusion. Bei der Entscheidung über die Gewinnfeststellung und -verwendung hat die Gesellschaft deswegen kein Stimmrecht und kann auszuschüttende Gewinne nicht beziehen. Der Geschäftsanteil ist als „ruhend” zu behandeln (vgl. BGH II ZR 45/94; Altmeppen, a. a. O., § 33 Rn. 30). Auch besteht kein Gewinnanspruch der Gesellschaft gegen sich selbst (vgl. Nagel, a. a. O., § 33 Rn. 12). Das dürfte die Antwort zur Frage 3 sein. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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