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Antragsveranlagung ab 2008
10.11.2007, 15:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2007 15:25 von Catja.)
Beitrag: #2
RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo Zaunkönig,

in dem mir vorliegenden Entwurf steht zum § 46 nur:

Zitat:§ 46 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „40 Prozent“ durch die Angabe „den unter Verwendung
des nach § 24a Satz 5 maßgebenden Prozentsatzes zu ermittelnden Anteil“ ersetzt.
b) Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

(ist BR-Drucksache 544/07 vom 10.08.2007).

Aber da gibt es sicher inwischen schon Aktuelleres?
Woher ist deine Quelle?

Grüße, die Catja

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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Catja - 10.11.2007 15:08
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 13.11.2007, 18:42
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 10:43
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 18:28

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